MRSA Keime - Selbsthilfegruppe für Patienten und Angehörige
MRSA germs - support group for patients and families with information on the disease- / -
Germes SARM - groupe de soutien pour les patients et les familles avec des informations sur la maladie - / -
MRSA gérmenes - grupo de apoyo para pacientes y familiares con información sobre la enfermedad
Kontakt:
Darmkrebs-liga e.V.
Beuthstr.21
44147 Dortmund
Telefon: 02383 - 9182775
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BREMEN. Die AOK Bremen/Bremerhaven und das "Rote Kreuz Krankenhaus Bremen" (RKK) haben vor drei Jahren in Kooperation mit der B. Braun Melsungen AG ein Pilotprojekt zur Sanierung von Patienten gestartet - jetzt vermelden sie: Das Projekt ist ein Erfolg und soll ausgeweitet werden.
Deshalb werde das Projekt jetzt auch auf andere planbare Operationen ausgedehnt, teilt die AOK Bremen/Bremerhaven mit. Vorstandsvorsitzender Olaf Woggan sagt. "Wir wollen das Projekt mit dem RKK jetzt auf alle anderen planbaren Operationen mit künstlichen Materialien ausdehnen - etwa bei Leistenbrüchen, bei denen spezielle Netze eingesetzt werden."
Das Pilotprojekt sei ein voller Erfolg, sagt Professor Stefan Herget-Rosenthal, ärztlicher Geschäftsführer des RKK. "Es zeigt, dass ein Screening auf MRSA, die Aufklärung der Patienten und die Befreiung von dem Keim in der Praxis gut funktionieren."
Man habe mit dem Projekt deutschlandweit Neuland betreten, sagt Jörn Hons, Sprecher der AOK Bremen/Bremerhaven, zur "Ärzte Zeitung". "Die Kasse zahlt mit nur einem geringen Betrag die Sanierungs-Kits und die Schulungen für die Patienten und spart dafür auf der anderen Seite im Zweifel eine Menge Geld.
Denn wenn etwa eine Hüft-Tep-Operation wegen MRSA-Befall wiederholt werden muss, ist das für den Patienten eine große Belastung und teuer ist es auch." Alle sechs Patienten, die MRSA-Träger waren, konnten sich mit Hilfe des für sie kostenlosen Pakets mit Desinfektionsmitteln, Einmal-Zahnbürsten und Einmalkämmen der B. Braun Melsungen AG sanieren.
Ärzte-Rap gegen Klinik-Keime Breakdance im Operationssaal
Israel
Ärzte-Rap gegen Klinik-Keime Breakdance im Operationssaal: Ärzte einer Klinik in Jerusalem trommeln musikalisch gegen Klinikkeime und landen bei Youtube einen Volltreffer.
TEL AVIV. Im Kampf gegen gefährliche Krankenhaus-Keime ist eine Klinik in Jerusalem kreativ geworden: Mit einem Rap fordert das tanzende Personal zur Einhaltung einfacher Hygieneregeln auf. Eine grün gekleidete Mitarbeiterin des Shaare Zedek Medical Center spielt in dem Video den durch den Haupteingang eindringenden Erreger.
"Man kann es mit Desinfektionsmittel angreifen", singt einer der Ärzte, der den Erreger bekämpft. "20 Sekunden Hände waschen und ein trauriger Patient weniger", heißt es in dem hebräischen Text.
"Wir vertreiben die Keime aus den Abteilungen", singt das Krankenhauspersonal, während es die Arme über dem Kopf schwingt.
Zum Abschluss vollführt ein Mann mit Arztkittel einen professionellen Breakdance im Operationssaal, während ein Patient auf dem Behandlungstisch liegt.
Binnen gut einer Woche wurde der Clip auf YouTube tausende Male angeklickt. Der Text ist zwar auf Hebräisch, die Botschaft wird aber auch ohne Sprachkenntnisse vermittelt. In dem renommierten 550-Betten-Hospital in Jerusalem werden jedes Jahr 250.000 Patienten behandelt und jeden Monat 1000 Babys neu geboren.
Vor fünf Jahren hatten Forscher des Krankenhauses weiße Kittel von Ärzten und Krankenschwestern der Klinik untersucht und bei 60 Prozent dieser Uniformen potenziell gefährliche Keime identifiziert.
Bei 27 Kulturen fanden sich auch multiresistente Bakterien, in acht davon die gefürchteten MRSA-Keime. Die Kernbotschaft der Forscher des Shaare Zedek Medical Center damals: Ob eine Ansteckung über den Weg der Schutzkleidung erfolgt, hängt in hohem Maß von den hygienischen Bedingungen eines Spitals ab.
Der Songtext im Wortlaut
Anfang des Videos: Eine als Bakterie verkleidete und auch auf ihrem Namensschild als solche ausgewiesene Frau läuft durch einen Sicherheitsscanner.
1.) Professor Yechiel Schlesinger, Abteilung für Infektionskrankheiten, Kinderabteilung
Das ist die Bakterie, winzig, winzig klein, so aal-aalglatt Sie versteckt sich in der Luft, sieht daher aus wie Staub Sie ist nicht normal, ist radikal und hat ein kriminelles Hirn. Bekämpfen lässt sie sich mit anti-bakteriellem Stoff.
2.) Dr. Jonathan Stanley, Abteilung für Gynäkologie
Ich wusste nicht, dass diese Sache wirklich so wichtig ist. Einmal waschen – 20 Sekunden – und ein trauriger Patient weniger. Wenn ich es auf die leichte Schulter nahm, so ergebe ich mich jetzt. Und wasche meine Hände und versenke die Bakterien damit im Wasser.
3.) Puah Kopit: Schwester in der Epidemiologie
Ich bin der Bakterienkiller Nr. 1 in der Abteilung. Bei meinem Anblick verwandeln sich Bakterien in Pilze. Ich bin die Böse hier – tödlich wie ein Melanom Ich töte Bakterien – von Tel Aviv bis Oklahoma Invasiv wie `ne Lumbalpunktion, so schnell wie ein EKG; Legt sich eine Bakterie mit mir an, schieße ich gleich los. Keiner geht von hier ohne desinfizierte Hände; wenn Du schon dachtest, Du bist davon gekommen, dann wirst Du’s jetzt erleben.
Refrain:
Packen wir’s an und beginnen die Mission; Lasst uns die Bakterien aus der Abteilung verjagen. Haltet die Hände unters Wasser, und gebt noch Seife dazu und außerdem noch ... [... Symbol des Desinfektionsmittels]
4.) Liora Bar - Abteilung Infektionskrankheiten
Wie ein Wachhund lauf ich hier in der Nacht herum, Denn es gibt Bakterien, die unerkannt Infektionen verbreiten, und jeder ist ein Ziel, doch ich passe auf. und wenn Du Dich mit Liora anlegst - dann solltest Du Dich besser fürchten.
5.) Sigal Aschkenasi, Intensivstation: verkleidet als Bakterie auf der Bühne
Jetzt Still: Die Bakterie ist auf der Bühne; so böse, dass der Patient eine Beatmungsgerät braucht, Explodiert wie Lionel Messi und schwirrt wie eine Drohne. Ich spring hier alle an und fürchte auch nicht die Security. Man überträgt mich von Hand zu Hand, von Hand zu Hand, ich bin hier nicht allein, ich hab tausende von Freunde, ein richtiger Aufmarsch, Wenn wir hier Survival spielen, dann hab ich viele Rückzugsgebiete. Nicht einmal Antibiotika bringen mich nicht zum Sterben.
6.) Professor Yechiel Schlesinger auf der Bühne
Bis hier bist Du gekommen, aber jetzt ist es vorbei. Schluss mit dem Nichtstun, bevor es zu spät ist. Also hört, Freude, es liegt in unseren Händen. Also lasst sie uns jetzt reinigen, und dann haben wir die Geschichte hinter uns.
Refrain: (siehe oben)
Abschlusseinblendung:
Denken sie daran! Handhygiene ist eine notwendige Bedingung zur Verhinderung von Infektionen. Unser aller Gesundheit liegt in unseren Händen!
Nicht selten kommt es nach Eingriffen am Knie oder der Hüfte zu Infektionen mit zum Teil verheerenden Folgen für die Patienten. Nicht nur Schmerzen, sondern auch Revisions-Operationen stehen dann auf der Tagesordnung.
Wenn Schmerzen und Beschwerden bleiben und auch weitere Operationen keine Linderung oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bewirken, fragen sich Patienten zu Recht, ob die Infektion vermeidbar war und damit die Tortur, der sie sich im weiteren Verlauf unterziehen mussten.
Irem Scholz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht
Während sich viele Patienten mit der Frage aufhalten, ob der Arzt schuld daran sei, dass es überhaupt zu der Infektion kommen konnte, sind Anwälte darauf spezialisiert, weiter zu fragen. Im Blickfeld steht dann nicht so sehr die Frage, wie es überhaupt zu der Infektion kommen konnte, sondern ob die Infektion rechtzeitig erkannt und vor allem gemäß dem zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden Facharztstandard behandelt wurde.
Am Landgericht Heilbronn wurde 2003 ein Fall verhandelt, bei dem sich die Klägerin wegen der Verletzung ihres Knies aufgrund eines Ski-Unfalls bei dem späteren Beklagten vorstellte. Ein Operationstermin zur Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes wurde schnell gefunden. Die Operation verlief nicht ohne Komplikationen, der Operateur versuchte jedoch, die Schwierigkeiten zu beheben. Bereits kurze Zeit nach dem Eingriff klagte die Patientin über ein Taubheitsgefühl am rechten Unterschenkel, eine Schwellung sowie eine gereizte Wunde am Knie. Starke Schmerzen folgten. Die Schwellung schritt voran. Weitere Kontrolluntersuchungen wurden angesetzt, unter anderem auch eine Punktion des Kniegelenkes, bei der sich Flüssigkeit entnehmen ließ. Ein Vermerk über das Aussehen dieser Flüssigkeit oder ein Abstrich zur Prüfung, ob sich Bakterien in der Wunde befinden, fehlten in der Behandlungsdokumentation. Bei einer Kontrolluntersuchung stellte der Arzt dann erhebliche Schwellungen und Schmerzen an der äußeren Seite des linken Oberschenkels mit Überwärmung fest. Kurz darauf öffnete sich die Operationswunde oberhalb des Knies, es traten Eiter, Blut und Wundflüssigkeit aus. Der Beklagte versuchte dann mit verschiedenen Eingriffen die Infektion zu stoppen.
Der Gerichtssachverständige stellte für den Zeitraum nach der Operation gleich mehrere, vom Landgericht als grob bewertete Behandlungsfehler fest, mit der Folge der Beweislastumkehr zu Gunsten der Klägerin, soweit es um den Zusammenhang zwischen den Behandlungsfehlern und dem eingetretenen primären Gesundheitsschaden ging. Im Rahmen seiner Überprüfung wies der Sachverständige darauf hin, dass bereits eine besondere Vorsicht des Operateurs angezeigt gewesen wäre, als sich bei der Operation Komplikationen ereigneten. Schon hier war die Gefahr einer Infektausbreitung gegeben. Er attestierte dem behandelnden Arzt, unter anderem auf eindeutige Ergebnisse nicht richtig reagiert zu haben und darüber hinaus auch bei einer der weiteren Operationen zur Behebung der Infektion chirurgisch fehlerhaft vorgegangen zu sein. Im Ergebnis wurde der Klage stattgegeben, weil der beklagte Arzt es insbesondere versäumt hatte, Befunde zum Ausschluss des Vorliegens einer behandlungsbedürftigen postoperativen Wundinfektion zu erheben. Er unterließ somit Untersuchungen, die die Infektion früher hätten feststellen können und eine frühzeitige Behandlung ermöglicht hätten. Der Beklagte konnte den Gegenbeweis nicht führen.
Wie dieses Beispiel anschaulich demonstriert, hat der den Patienten vertretende Rechtsanwalt darauf zu achten, dass sich das Gericht und der Gerichtssachverständige nicht so sehr auf die Frage konzentrieren, wie es zu der Infektion kam. Er muss im Rahmen des Klageverfahrens vielmehr darauf achten, dass das Gericht die Frage klärt, ob auf Infektionszeichen zeit- und fachgerecht reagiert wurde.
Irem Scholz, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht
Acinetobacter baumannii ist neu unter den Krankenhauskeimen, vor zehn Jahren wurde er erstmals in Feldlazaretten im Irak und Iran beobachtet. Nun kommt der hartnäckige Keim in Europa an. Monatelang kann er an Türklinken, medizinischen Geräten oder Nachttischen überleben.
Ärzte müssen über das Infektionsrisiko durch Krankenhauskeime nicht extra aufklären
Explizite Aufklärungspflicht nur bei Operation mit Infektionsrisiko
Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwalt Dirk Möller(Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 12.06.2012, Az. 1 U 119/11)
Es war eine tragische Geschichte: Ein 77-jähriger Mann, Diabetiker mit offenen Wunden, kam ins Krankenhaus zur Behandlung. Sicher hoffte er auf Besserung seines Zustandes – doch es kam anders.
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Der Mann infizierte sich mit dem so nannten Krankenhauskeim(multiresistenter Staphylococcus aureus = MRSA). Diese Infektion ging für ihn tödlich aus: Er bekam eine Blutvergiftung (Sepsis) und starb an multiplem Organversagen. Die Ehefrauhakte nach: „War das Krankenhaus zu unhygienisch? Wir wurden nicht über das Risiko des Krankenhauskeims aufgeklärt – ist das nicht eine Pflichtverletzung des Arztes?“
Die entscheidende Frage: Wer ist schuld an der Infektion?
Über diesen für viele Menschen relevanten Fall entschieden jüngst die Richter des Oberlandesgerichtes Naumburg mit Urteil vom 12.06.2012 – 1 U 119/11. Es wurde ein „einerseits – andererseits“ Urteil. Einerseits sind gemäß der Einschätzung der Richter die Krankenhäuser zu einer grundsätzlichen Hygieneeinhaltung verpflichtet. Verstößt eine Einrichtung dagegen, entsteht möglicherweise ein Haftungsfall. Allerdings nur, wenn es mehr Beweise für einen Verstoß gibt als eine Infektion bei einem Patienten. Andererseits sei es nicht möglich, dass der behandelnde Arzt eine Infektion mit Keimen völlig ausschließe; vor allem bei Patienten mit entsprechend sensiblem Gesundheitszustand bzw. einer Vorerkrankung. Weder Krankenhaus noch Arzt mussten also im vorliegenden Fall eine Verantwortung für die tödliche Infektion übernehmen.
Explizite Aufklärung nur bei Operation mit Infektionsrisiko
Auch der Frage der Ehefrau nach dem Vorwurf der Verletzung der Aufklärungspflicht des Arztes nahm das OLG sich an: Es bestehe immer und überall ein generelles Risiko, dass ein Patient sich mit Keimen infiziert. Außerdem sei es weit verbreitet, dass man sich gerade bei einem Klinikaufenthalt mit einem Krankheitserreger infizieren könne. Über diese generelle Infektionsgefahr muss nicht aufgeklärt werden; steht jedoch eine Operation an, die ein besonderes Infektionsrisiko birgt, muss der Arzt den Patienten gesondert darauf hinweisen.
Keine Beruhigung für Krankenhäuser wegen ausbleibender Entschädigungsforderungen
Somit besteht für Patienten immer noch die Möglichkeit, bei einer unzureichenden Aufklärung Schadensersatz zu verlangen. Dies wird besonders bei besonders gefährlichen Operationen relevant. Denn klärt ein Arzt bei einer solchen Operation nicht genügend über Infektionsrisiken auf, kann ein er dennoch zur Verantwortung gezogen werden. Wendet man sich an einen Rechtsanwalt, der das besondere Infektionsrisiko im konkreten Fall herausarbeiten kann, so bestehen Chancen für Patienten.
Arnstadt - Im Ilm-Kreis bleibt es beim Verbot der Frühjahrsfeuer. Das teilt die Pressesprecherin der Landrätin, Katharina Knoll, auf Anfrage mit.
Arnstadt - Im Ilm-Kreis bleibt es beim Verbot der Frühjahrsfeuer. Das teilt die Pressesprecherin der Landrätin, Katharina Knoll, auf Anfrage mit. "Die im Oktober 2014 durchgeführte Befragung der Gemeinden des Ilm-Kreises zu einer Wiedereinführung der Brenntage kam zu dem Ergebnis, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen nicht für die Wiedereinführung der Brenntage stimmt", heißt es in der Begründung. Die Abfallwirtschaftssatzung sehe keine Ausnahmen zum Verbrennungsverbot vor. Die Thüringer Pflanzenabfallverordnung sei zudem bis Ende 2015 verlängert worden. Sie lasse das Verbrennen grundsätzlich nur als Ausnahme zu. Knoll: "Diese gesetzliche Regelung ist für unseren Kreis bindend." Die zugrunde liegende Abfallwirtschaftssatzung und die Thüringer Pflanzenverordnung sehen die Verbrennung pflanzlicher Abfälle eindeutig nicht vor. Quelle / Volltext
Eine Pflegestation des Troisdorfer Sankt-Josef-Hospitals ist geschlossen worden. Grund sind laut Angaben der Klinik aber nicht das bei Patienten nachgewiesene Norovirus. Auch das Personal sei nicht von der Grippewelle verschont worden. Quelle / Volltext