Dienstag, 23. September 2014

Schadensersatz nach MRSA-Infektion

Presseschau - Für Sie gelesen:
 Sorgfältige Hygiene und gute Organisation zur Einhaltung von Hygienestandards gehören zu den wichtigsten Bestandteilen der modernen Medizin und Pflege. Hygienemaßnahmen sind darauf ausgerichtet, das Risiko für den Patienten zu verringern, sich während eines Krankenhausaufenthaltes mit Bakterien, Viren, Pilzen oder Parasiten zu infizieren. Die Gefahr, sich im Krankenhaus anzustecken erhöht sich, wenn die Behandlung die eigene Immunabwehr des Körpers geschwächt hat. Aus diesem Grund sollten sach- und fachgerechte Hygienemaßnahmen zum Schutz von Folgeschäden im Krankenhaus regelmäßiger Standard sein, die ein Patient von einer Klinik und den darin tätigen Ärzten und Pflegenden regelmäßig erwarten kann (Colin Krüger, Der voll beherrschbare Risikobereich – Hygienemängel als Haftungsfehler, RDG 2010, 296).

Die Realität sieht anders aus: Jeder 10. Krankenhauspatient hat in Europa eine Infektion. In Deutschland sind es nach Schätzungen des Robert-Koch-Institutes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft rund 600.000 bis zu 1.000.000. Die Ansteckungsquote in deutschen Krankenhäusern liegt damit bei etwa 3 bis 4 %. Geschätzt sterben pro Jahr 40.000 bis 50.000 Patienten an diesen nosokomialen (griech.: Nosokomeion= Krankenhaus). Häufig handelt es sich um schwerkranke Menschen oder um Patienten mit einem geschwächten Immunsystem. Etwa 1/3 dieser Todesfälle werden durch vorwerfbare Hygienefehler des Personals oder der Ärzte verursacht, insbesondere durch unterlassene oder unzureichende Händedesinfektion. Somit sterben rund 17.000 Patienten pro Jahr infolge vorwerfbarer Hygienefehler, wobei das Problem der multiresistenten Erreger in den Vordergrund tritt (Michael Imhof, FAZ 2010, 30).

Aktuell sind rund 14.000 nosokomiale MRSA-Infektionen in Deutschland zu beobachten, wobei der Anteil des gegen viele gängige Antibiotika immunen Erregers an Krankenhauskeimen sich zwischen 1990 und 2001 auf 20 % verzehnfacht hat (Robert-Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin Nr. 5/2005 vom 04.02.2005; Exner, in Eikmann/Christiansen/Exner/Herr/Kramer, Hygiene im Krankenhaus und Praxis, 3. Aufl. 2007, Anm. 4.1.3). 

Unter MRSA versteht man im engeren Sinne Bakterien, und zwar Staphylokokkus aureus-Stämme, die gegen alle bisher marktverfügbaren Antibiotika resistent sind. Sie sind in der Regel multiresistent, verfügen also auch über Resistenzen gegenüber anderen Antibiotikaklassen. Gerade die Unterbringung von Patienten in Mehrbettzimmern und die Versorgung von abwehrgeschwächten Menschen auf Intensivstationen schaffen die Voraussetzungen für die Entstehung und Weitergabe von Bakterien, Viren oder Pilzen. Da eine absolute Keimfreiheit im Krankenhaus aber praktisch nicht zu gewährleisten ist, besteht ein Infektionsrisiko auch bei Beachtung aller Hygienevorschriften durch Ärzte und Pflegepersonal.